Dauerschuldverhältnis

Dauerschuldverhältnis
Vertragsverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung in wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht, z.B.  Miete,  Pacht,  Darlehen,  Dienstverträge,  Gesellschaftsverträge,  Versicherungsverträge und Schiedsverträge. Das D. kann aus  wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 314 BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Außerordentliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

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